A. Geltungsbereich und Ausschluss abweichender Regelungen
I. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtig und zukünftig geschlossenen Dienstleistungsverträge, zwischen Frau Nicole Müller, Inhaberin der Solinger-Pfoten, im Folgenden „Solinger Pfoten“ und Verbrauchern, die im Folgenden „Kunden“ genannt werden. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
II. Solinger-Pfoten hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde der Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht.
B. Angebot/Vertragsabschluss
I. Angebote und sonstige Informationen und Preise aus Prospekten oder Werbung durch Solinger-Pfoten sind freibleibend. Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website (www.solinger-pfoten.de) stellt kein rechtlich bindendes Verkaufsangebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots (Bestellung) dar.
II. Für Bestellungen/Buchungen auf der Website gibt der Kunde durch Anklicken des Buttons "Termin buchen / Probegassi buchen" eine verbindliche Bestellung der auf der Website aufgelisteten Dienstleistung ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Buchung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
III. Der Kaufvertrag kommt zustande sobald der Kunde den entsprechenden Kurs gebucht hat bzw. den Vertrag für die
Hundebetreuung unterzeichnet hat.
II. Alle darüber hinaus gehenden Verträge kommen ausschließlich durch die schriftliche Annahme des schriftlichen Vertragsangebots der Solinger-Pfoten durch den Kunden zustande. Erfolgt die Leistung durch Solinger-Pfoten, ohne dass dem Kunden zuvor eine Auftragsbestätigung zugegangen ist, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
III. Ergänzungen und Abänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform besteht auch bei Zusendung einer E-Mail. Soweit Mitarbeiter der Solinger-Pfoten mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung per Email durch die Inhaberin Nicole Müller.
IV. Gebuchte Termine
bzw. Kurse sind verbindlich. Ausfälle, die durch den Kunden entstehen wie z.B. durch Urlaub, Krankheit des Hundes oder Menschen und anderem können nicht nachgeholt oder ausgezahlt werden. Die
Kurse haben eine bestimmte Laufzeit. Ausnahmen sind Absagen seitens der Solinger-Pfoten. Der Kunde hat kein Recht seine ausgefallenen Stunden der Kurse nachzuholen. Dies wird mit dem Buchen durch
Anklicken eine Buttons erneut vor der Anmeldung abgefragt und muss bestätigt werden.
V. Ohne Geschirr ist keine Teilnahme an unserem Hundetraining bzw. Hundebetreuung
möglich.
VI. Jede Buchung über unser System sind bindend. Ein Rücktrittsrecht gibt es nicht. Bei den
Buchungen handelt es sich um eine termingebundene Freizeit-Veranstaltung, sodass kein Rücktrittsrecht besteht und der Kurs, auch bei Nicht-Teilnahme, voll umfänglich gezahlt werden
muss.
X. Ein Tausch der Gruppen ist nicht möglich, da die Kurse fest geplant sind und ein Tauschen der Gruppen zu viel Unruhe in die Gruppen bringt. Gebuchte feste Kurstermine müssen auch so genommen werden wie gebucht. Ein Recht auf den Wechsel in einen anderen Kurs gibt es nicht.
C. Preise
I. Die auf der Website genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
II. Zur Ausübung der Dienstleistung zusätzlich benötigter Materialaufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.
III. Preisänderungen sind jederzeit möglich.
D. Dienstleistung / Vertragsgegenstand
I. Inhalt/Beschaffenheit und Umfang der von Solinger-Pfoten geschuldeten Leistungen richtet sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, nach dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Solinger-Pfoten erbringt die Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.
II. Der Vertragsgegenstand kann in einer einmaligen, auch in Teilen zu erbringenden Leistung bestehen oder auf Dauer angelegt sein.
E. Pflichten des Kunden
I. Der Kunde trägt Sorge dafür, auch ohne die besondere Aufforderung durch Solinger-Pfoten, dass die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen (z. B. Impfpass, Nachweis über Tierhalterhaftpflichtversicherung, Medikamentenliste), sowie Materialien (z. B.: an den Hund angepasstes Hundegeschirr, Futter, Trainingsutensilien) usw., soweit diese nicht von Solinger-Pfoten geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Solinger-Pfoten darf, außer soweit Solinger-Pfoten Gegenteiliges erkennen oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Materialien ausgehen.
III. Alle im Vertrag genannten Leistungen, Termine und Preise setzen eine termingerechte Auftragserteilung sowie die kostenlose, termin- und anforderungsgerechte Erbringung der Mitwirkungen und Beistellungen durch den Kunden voraus.
IV. Erbringt der Kunde oder ein von ihm beauftragte Dritter die Mitwirkungs- und Beistellleistungen nicht, unzureichend oder verspätet, so hat der Kunde etwaig entstehende Mehraufwendungen der Solinger-Pfoten zusätzlich zu vergüten.
V. Hunde sind zu sichern, wenn eine Gefahr von ihnen ausgeht. Der Hund ist mit Maulkorb zu sichern um das Team der Solinger-Pfoten zu schützen. Dies gilt für die Hundebetreuung sowie das Hundetraining.
F. Termine, Verzug des Kunden, Höhere Gewalt
I. Es gelten die jeweils vertraglich abgestimmten Leistungstermine.
II. Soweit der Kunde Terminverzögerungen zu vertreten hat, insbesondere indem er Pflichten gem. Abschnitt E. unterlässt oder nicht fristgerecht erbringt, verschieben sich die vereinbarten Ausführungstermine oder entfallen vollständig, wenn eine Verschiebung nicht zumutbar ist. Die daraus resultierenden Terminverschiebungen führen nicht zum Verzug seitens der Solinger-Pfoten. Die dadurch entstehenden Warte-/Ausfallzeiten gehen zu Lasten des Kunden und werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
III. Ist ein Termin vereinbart, zu dem eine Leistung zu erbringen ist und kann dieser Termin durch die Solinger-Pfoten aufgrund höherer Gewalt nicht eingehalten werden, entfallen sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Solinger-Pfoten aus dieser Terminverzögerung. Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Leistung aufgrund von Ereignissen, Handlungen oder Unterlassungen gestört wird, die jenseits der Einflussmöglichkeiten der Solinger-Pfoten liegt. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Epidemien, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Terrorismus und Sabotage. Die vereinbarten Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend.
G. Zahlungsbedingungen / Fälligkeit der Vergütung / Zahlungsverzug
I. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden alle Leistungen – Arbeitsstunden, Fahrtzeiten sowie sonstige Leistungen, einschließlich Fahrt- und Aufenthaltskosten – nach Aufwand gemäß der vereinbarten Preise und Konditionen beziehungsweise der im schriftlichen Angebot der Solinger-Pfoten aufgeführten Preise und Konditionen in Rechnung gestellt.
II. Angegebene Aufwandsschätzungen oder sonstige Preisinformationen und daraus ableitbare Preisvolumen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer unter Einbeziehung von Erfahrungswerten durchgeführten Bewertung des erforderlichen Leistungsumfanges.
III. Falls nicht anders vereinbart oder in den Rechnungen angegeben, hat die Zahlung – ohne Abzüge, insbesondere auch ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass Solinger-Pfoten am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Die Zahlung kann per Überweisung, PayPal oder in bar gezahlt werden. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Kunden nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
IV. Wird dieses Zahlungsziel überschritten, hat der Kunde als Verbraucher, ohne Mahnung, ab
Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß §§ 288 I, 247 BGB zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt
vorbehalten. Die Dienstleistung setzt solange aus bis der geforderte Betrag bezahlt wurde.
V. Sämtliche Mitarbeiter von Solinger-Pfoten sind nur dann berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen, wenn sie eine entsprechende Vollmacht vorweisen.
VI. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden gilt nur für Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
H. Nutzungsrechte
I. Sofern und soweit im Rahmen des Vertrages aus der Dienstleistung individuelle Arbeitsergebnisse gemäß Abschnitt B. entstehen, räumt Solinger-Pfoten dem Kunden daran mit vollständiger Zahlung der erbrachten Leistungen das ausschließliche, zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkte und übertragbare Recht für alle bekannten und künftigen Nutzungsarten, einschließlich des Rechtes zur Bearbeitung, ein.
II. Die zusammen mit dem Angebot eingereichten Unterlagen und Informationen bleiben bis zur Auftragserteilung an Solinger-Pfoten das Eigentum von Solinger-Pfoten. Das Angebot und/oder die begleitenden Unterlagen bzw. etwa hiervon gefertigte Kopien / Duplikate o.ä. dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Gleiches gilt auch für Ideen, Vorschläge und Konzeptionen, die in den Angebotsunterlagen verkörpert bzw. dargestellt sind. Jede Nutzung außerhalb der Prüfung und Bewertung des Angebots bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
I. Haftung und Schadensersatz
I. Solinger-Pfoten haftet für Schäden nur im Falle, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
II. Solinger-Pfoten haftet bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Bei wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um Pflichten, die Solinger Pfoten im Rahmen des Vertrages zur Erreichung des Vertragszweckes auferlegt wurden und auf die der Kunde regelmäßig vertrauen durfte, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst aufgrund der Erfüllung dieser Pflichten möglich ist.
III. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von unwesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
IV. Solinger Pfoten haftet uneingeschränkt für Schäden die aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden entstehen. Solinger Pfoten haftet ebenfalls uneingeschränkt, wenn dies aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften vorgeschrieben ist.
V. Diese Regelungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Solinger Pfoten.
J. Videoüberwachung
Der Kunde muss Solinger-Pfoten vorab über eventuell stattfindende Videoüberwachungen oder
Videoaufzeichnungen informieren.
K. Laufzeit/Kündigung
I.
Die Vertragslaufzeit ist, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, auf die Dauer von 3 oder 12 Monaten ausgelegt. Im Hundetraining beträgt die Vertragsdauer in der Regel 5-10 Wochen, je nach
Kursbuchung. Nach dieser Zeit ist der Kurs beendet und der Kunde kann einen weiteren Kurs buchen.
II. Nicht gekündigte 12 Monats-Verträge werden stillschweigend gemäß § 625 BGB auf unbestimmte Zeit verlängert und sind nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
III. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 BGB bleibt unberührt.
IV. Sollte während der Betreuung, ohne vorherige Genehmigung durch Solinger Pfoten, Videoaufnahmen gemacht werden, führt dies zum sofortigen Ende des Vertragsverhältnisses. Daraus resultierende Schadensersatzansprüche werden ausdrücklich vorbehalten.
V. Solinger-Pfoten behält den Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung auf Grund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungsteile, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung nachweist, dass diese Leistungsteile für ihn nicht nutzbar sind.
L. Erfüllungsort und Gerichtsstand / Schlussbestimmungen
I. Die Vertragssprache ist Deutsch.
II. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Kollisionsrechtlichen Bestimmungen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Hundeschule von Solinger Pfoten:
1. Angebote und sonstige Informationen und Preise aus Prospekten oder Werbung durch Solinger-Pfoten sind freibleibend. Die Darstellung der Dienstleistungen auf der
Webseite (www.solinger-pfoten.de) stellt kein rechtlich bindendes Verkaufsangebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots (Bestellung) dar.
2. Für Bestellungen/Buchungen auf der Webseite gibt die Kundin/der Kunde durch Anklicken des Buttons "Termin buchen" eine verbindliche Bestellung der auf der
Webseite aufgelisteten Dienstleistung ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Buchung stellt noch keine Vertragsannahme
dar. Die Vertragsannahme erfolgt durch eine gesonderte E-Mail; Faxnachricht oder per Post.
3. Alle darüber hinaus gehenden Verträge, die nicht durch eine Bestellung/Buchung der Kundin/des Kunden auf der Webseite
gebucht werden können, kommen ausschließlich durch die schriftliche Annahme des schriftlichen Vertragsangebots von Solinger-Pfoten durch die Kundin/den Kunden zustande. Erfolgt die Leistung durch
Solinger-Pfoten, ohne dass der Kundin/dem Kunden zuvor eine Auftragsbestätigung zugegangen ist, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
4. Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der
Schriftform besteht auch bei Zusendung einer E-Mail. Soweit Mitarbeiter von Solinger-Pfoten mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Vertrag
hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung per E-Mail durch die Inhaberin Nicole Müller.
5. Gebuchte Termine bzw. Kurse sind verbindlich. Ausfälle, die durch die Kundin/den Kunden entstehen wie z.B. durch Urlaub,
Krankheit des Hundes oder des Menschen und andere Gründe können nicht nachgeholt oder ausgezahlt werden. Die Kurse haben eine bestimmte Laufzeit. Ausnahmen sind Absagen seitens der
Solinger-Pfoten. Die Kundin/der Kunde hat kein Recht seine ausgefallenen Stunden der Kurse nachzuholen. Dies wird mit dem Buchen durch Anklicken eines Buttons erneut vor der Anmeldung abgefragt
und muss bestätigt werden.
6. Jede Buchung über unser System ist bindend. Ein Rücktrittsrecht gibt es nicht. Bei den Buchungen handelt es sich um eine
termingebundene Freizeitveranstaltung, sodass kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht besteht und der Kurs, auch bei Nicht-Teilnahme, vollumfänglich gezahlt werden muss.
7. Ein Tausch der Gruppen ist nicht möglich, da die Kurse fest geplant sind und ein Tauschen der Gruppen zu viel Unruhe in
die Gruppen bringt. Gebuchte feste Kurstermine müssen auch so genommen werden wie gebucht. Ein Recht auf den Wechsel in einen anderen Kurs gibt es nicht.
8. Am Training der Hundeschule dürfen nur Hunde teilnehmen, die
Die Trainerin/der Trainer der Hundeschule ist vor Beginn der Trainingsstunde von der Kundin/dem Kunden zu informieren über:
Die Trainerin/der Trainer ist ggf. berechtigt, die Kundin/den Kunden mit seinem Hund vom Unterricht auszuschließen, ohne dass das vereinbarte Entgelt für die
Trainingsstunde entfällt. Ausnahmen bleiben vorbehalten.
9. Am Training der Hundeschule dürfen ausschließlich Hunde mit einem Geschirr teilnehmen. Die Hunde sind während des
Trainings an einer kurzen Leine zu führen. Das Umschnallen an eine Schleppleine darf nur nach Rücksprache mit der Trainerin/dem Trainer erfolgen. Die Verwendung einer sog. Flexi-Leine ist während
der Trainingsstunden nicht gestattet. Soweit erforderlich, darf der mitgeführte Hund zur Sicherheit zusätzlich am Halsband und mit einem Maulkorb gesichert werden. Die Verwendung von tierschutzwidrigen Hilfsmitteln ist gänzlich untersagt.
10. Es kann keine Garantie für das Erreichen von Ausbildungs- oder Trainingszielen von der Trainerin/ dem Trainer und von der Hundeschule übernommen werden.
Es können von der Trainerin/vom Trainer nur Trainingsvorschläge gemacht werden, deren Umsetzung dann maßgeblich von der Kundin/vom Kunden abhängig sind.
11. Das Training der Hundeschule findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollten die Witterungsverhältnisse aber
unzumutbar sein, z. B. wegen Sturm, Starkregen ,Gewitter, Blitzeis, extreme Hitze oder Kälte oder ähnliches, wird die Trainerin/der Trainer der Hundeschule den Unterricht absagen. Ggf. wird die
Trainingsstunde nachgeholt.
12. Die Trainerin/der Trainer kann eine Kundin/einen Kunden von der Trainingsstunde ausschließen, wenn sie oder er die
Trainingsstunde stört oder sich den Anweisungen der Trainerin/des Trainers widersetzt. Dies gilt auch für den Fall, dass die Kundin/der Kunde sich grob fahrlässig oder rücksichtslos verhält oder
dem Hund Schmerzen zufügt oder Gewalt beim Hund anwendet. Ggf. kann die Hundeschule auch vom Vertrag zurücktreten. Eine Rückerstattung von geleisteten Gebühren für das Training findet in diesen
Fällen nicht statt.
13. Die Kundin/der Kunde hat den Anweisungen zur Gefahrenabwehr der Trainerin/des Trainers zwingend Folge zu leisten. Das
Ableinen der mitgeführten Hunde und das Zusammenführen der teilnehmenden Hunde ist nur nach Anweisung der Trainerin/des Trainers erlaubt. Die Kundin/der Kunde hat seinen mitgeführten Hund so zu
halten, dass von ihm keine Gefahren für die Trainerin/ den Trainer oder einen anderen Teilnehmer/Kunden oder eine andere Person oder einen anderen Hund ausgehen.
14. Handouts und andere Unterlagen, die der Trainer/die Trainerin und Solinger Pfoten der Kundin/dem Kunden zur Verfügung
stellt, dürfen nicht an Dritte ausgehändigt werden.
15. Während der vorgeschriebenen Brut- und Setzzeiten sind die mitgeführten Hunde an der Leine zu führen.
16. Die Kundin/der Kunde sowie alle die Kundin/den Kunden begleitenden Personen haften für alle von ihr/ihm oder ihrem/seinem mitgeführten Hund während des Trainings/der Veranstaltung verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt auch bei fahrlässig verursachten Schäden. Eltern haften für ihre Kinder.
Auch haftet die Kundin/der Kunde sowie alle die Kundin/den Kunden begleitenden Personen für alle von ihr/ihm oder ihrem/seinem mitgeführten Hund verursachten
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Anwendung der Übungen (mit und ohne Beisein der Trainerin/des Trainers) entstehen sowie für Schäden, die durch sie an den anderen
teilnehmenden Hunde entstehen. Eltern haften für ihre Kinder.
17. Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, ihre/seine Begleitperson/en über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab zu
informieren. Für jegliche Schäden, die durch eine Begleitperson verursacht werden, auch für solche, die fahrlässig verursacht werden, haftet die Kundin/der Kunde und ihre/seine Begleitperson/en.
Eltern haften für ihre Kinder.
18. Es wird von der Trainerin/dem Trainer und der Hundeschule keine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit der Kundin/des Kunden und ihre/seine Begleitperson/en, der mitgeführten Hunde, der mitgeführten Sachen übernommen.
Die Teilnahme der Kundin/des Kunden und ihre/seine Begleitpersonen erfolgen in Selbst-/Eigenverantwortung. Eltern haben ihre Aufsichtspflicht für ihre Kinder
wahrzunehmen.
19. Die Trainingsörtlichkeiten werden von der Kundin/dem Kunden, ihre/seine Begleitperson/en auf eigene Gefahr betreten und genutzt.
20. Im Falle einer Erkrankung der Trainerin/des Trainers oder sonstiger gravierender Gründe darf das Training kurzfristig
abgesagt werden. Es erfolgt eine sofortige Benachrichtigung und so bald als möglich die Mitteilung eines Ersatztermins.
21. Die Trainerin/der Trainer behält sich eine kurzfristige Änderung bezüglich Trainingsort- oder/und –ablauf vor. Auch
sind kleine zeitliche Verschiebungen möglich. Diese Änderungen werden selbstverständlich rechtzeitig mitgeteilt.
22. Verspätungen des Kunden gehen zu seinen Lasten.
23. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.