Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 15.08.2022

A. Geltungsbereich und Ausschluss abweichender Regelungen

I. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtig und zukünftig geschlossenen Dienstleistungsverträge, zwischen Frau Nicole Müller, Inhaberin der Solinger-Pfoten, im Folgenden „Solinger Pfoten“ und Verbrauchern, die im Folgenden „Kunden“ genannt werden. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

II. Solinger-Pfoten hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde der Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht.

B. Angebot/Vertragsabschluss

I. Angebote und sonstige Informationen und Preise aus Prospekten oder Werbung durch Solinger-Pfoten sind freibleibend. Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website (www.solinger-pfoten.de) stellt kein rechtlich bindendes Verkaufsangebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots (Bestellung) dar.

II. Für Bestellungen/Buchungen auf der Website gibt der Kunde durch Anklicken des Buttons "Termin buchen / Probegassi buchen" eine verbindliche Bestellung der auf der Website aufgelisteten Dienstleistung ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Buchung stellt noch keine Vertragsannahme dar.

III. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail innerhalb von 3 bis 5 Arbeitstagen durch Solinger-Pfoten angenommen wird.

II. Alle darüber hinaus gehenden Verträge kommen ausschließlich durch die schriftliche Annahme des schriftlichen Vertragsangebots der Solinger-Pfoten durch den Kunden zustande. Erfolgt die Leistung durch Solinger-Pfoten, ohne dass dem Kunden zuvor eine Auftragsbestätigung zugegangen ist, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

III. Ergänzungen und Abänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform besteht auch bei Zusendung einer E-Mail. Soweit Mitarbeiter der Solinger-Pfoten mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung per Email durch die Inhaberin Nicole Müller.

C. Preise

I. Die auf der Website genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

II. Zur Ausübung der Dienstleistung zusätzlich benötigter Materialaufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.

D. Dienstleistung / Vertragsgegenstand

I. Inhalt/Beschaffenheit und Umfang der von Solinger-Pfoten geschuldeten Leistungen richtet sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, nach dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Solinger-Pfoten erbringt die Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.

II. Der Vertragsgegenstand kann in einer einmaligen, auch in Teilen zu erbringenden Leistung bestehen oder auf Dauer angelegt sein.

E. Pflichten des Kunden

I. Der Kunde trägt Sorge dafür, auch ohne die besondere Aufforderung durch Solinger-Pfoten, dass die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen (z. B. Impfpass, Nachweis über Tierhalterhaftpflichtversicherung, Medikamentenliste), sowie Materialien (z. B.: an den Hund angepasstes Hundegeschirr, Futter, Trainingsutensilien) usw., soweit diese nicht von Solinger-Pfoten geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Solinger-Pfoten darf, außer soweit Solinger-Pfoten Gegenteiliges erkennen oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Materialien ausgehen.

III. Alle im Vertrag genannten Leistungen, Termine und Preise setzen eine termingerechte Auftragserteilung sowie die kostenlose, termin- und anforderungsgerechte Erbringung der Mitwirkungen und Beistellungen durch den Kunden voraus.

IV. Erbringt der Kunde oder ein von ihm beauftragte Dritter die Mitwirkungs- und Beistellleistungen nicht, unzureichend oder verspätet, so hat der Kunde etwaig entstehende Mehraufwendungen der Solinger-Pfoten zusätzlich zu vergüten.

F. Termine, Verzug des Kunden, Höhere Gewalt

I. Es gelten die jeweils vertraglich abgestimmten Leistungstermine.

II. Soweit der Kunde Terminverzögerungen zu vertreten hat, insbesondere indem er Pflichten gem. Abschnitt E. unterlässt oder nicht fristgerecht erbringt, verschieben sich die vereinbarten Ausführungstermine oder entfallen vollständig, wenn eine Verschiebung nicht zumutbar ist. Die daraus resultierenden Terminverschiebungen führen nicht zum Verzug seitens der Solinger-Pfoten. Die dadurch entstehenden Warte-/Ausfallzeiten gehen zu Lasten des Kunden und werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

III. Ist ein Termin vereinbart, zu dem eine Leistung zu erbringen ist und kann dieser Termin durch die Solinger-Pfoten aufgrund höherer Gewalt nicht eingehalten werden, entfallen sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Solinger-Pfoten aus dieser Terminverzögerung. Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Leistung aufgrund von Ereignissen, Handlungen oder Unterlassungen gestört wird, die jenseits der Einflussmöglichkeiten der Solinger-Pfoten liegt. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Epidemien, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Terrorismus und Sabotage. Die vereinbarten Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend.

G. Zahlungsbedingungen / Fälligkeit der Vergütung / Zahlungsverzug

I. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden alle Leistungen – Arbeitsstunden, Fahrtzeiten sowie sonstige Leistungen, einschließlich Fahrt- und Aufenthaltskosten – nach Aufwand gemäß der vereinbarten Preise und Konditionen beziehungsweise der im schriftlichen Angebot der Solinger-Pfoten aufgeführten Preise und Konditionen in Rechnung gestellt.

II. Angegebene Aufwandsschätzungen oder sonstige Preisinformationen und daraus ableitbare Preisvolumen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer unter Einbeziehung von Erfahrungswerten durchgeführten Bewertung des erforderlichen Leistungsumfanges.

III. Falls nicht anders vereinbart oder in den Rechnungen angegeben, hat die Zahlung – ohne Abzüge, insbesondere auch ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass Solinger-Pfoten am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Die Zahlung kann per Überweisung, PayPal oder in bar gezahlt werden. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Kunden nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

IV. Wird dieses Zahlungsziel überschritten, hat der Kunde als Verbraucher, ohne Mahnung, ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß §§ 288 I, 247 BGB zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

V. Sämtliche Mitarbeiter von Solinger-Pfoten sind nur dann berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen, wenn sie eine entsprechende Vollmacht vorweisen.

VI. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden gilt nur für Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis.

H. Nutzungsrechte

I. Sofern und soweit im Rahmen des Vertrages aus der Dienstleistung individuelle Arbeitsergebnisse gemäß Abschnitt B. entstehen, räumt Solinger-Pfoten dem Kunden daran mit vollständiger Zahlung der erbrachten Leistungen das ausschließliche, zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkte und übertragbare Recht für alle bekannten und künftigen Nutzungsarten, einschließlich des Rechtes zur Bearbeitung, ein.

II. Die zusammen mit dem Angebot eingereichten Unterlagen und Informationen bleiben bis zur Auftragserteilung an Solinger-Pfoten das Eigentum von Solinger-Pfoten. Das Angebot und/oder die begleitenden Unterlagen bzw. etwa hiervon gefertigte Kopien / Duplikate o.ä. dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Gleiches gilt auch für Ideen, Vorschläge und Konzeptionen, die in den Angebotsunterlagen verkörpert bzw. dargestellt sind. Jede Nutzung außerhalb der Prüfung und Bewertung des Angebots bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

I. Haftung und Schadensersatz

I. Solinger-Pfoten haftet für Schäden nur im Falle, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

II. Solinger-Pfoten haftet bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Bei wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um Pflichten, die Solinger Pfoten im Rahmen des Vertrages zur Erreichung des Vertragszweckes auferlegt wurden und auf die der Kunde regelmäßig vertrauen durfte, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst aufgrund der Erfüllung dieser Pflichten möglich ist.

III. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von unwesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

IV. Solinger Pfoten haftet uneingeschränkt für Schäden die aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden entstehen. Solinger Pfoten haftet ebenfalls uneingeschränkt, wenn dies aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften vorgeschrieben ist.

V. Diese Regelungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Solinger Pfoten.

J. Videoüberwachung

Der Kunde muss Solinger-Pfoten vorab über eventuell stattfindende Videoüberwachungen oder Videoaufzeichnungen informieren.

K. Laufzeit/Kündigung

I. Die Vertragslaufzeit ist, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, auf die Dauer von 3 oder 12 Monaten ausgelegt.

II. Nicht gekündigte 12 Monats-Verträge werden stillschweigend gemäß § 625 BGB auf unbestimmte Zeit verlängert und sind nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. 

III. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 BGB bleibt unberührt.

IV. Sollte während der Betreuung, ohne vorherige Genehmigung durch Solinger Pfoten, Videoaufnahmen gemacht werden, führt dies zum sofortigen Ende des Vertragsverhältnisses. Daraus resultierende Schadensersatzansprüche werden ausdrücklich vorbehalten.

V. Solinger-Pfoten behält den Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung auf Grund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungsteile, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung nachweist, dass diese Leistungsteile für ihn nicht nutzbar sind.

L. Erfüllungsort und Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

I. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

II. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Kollisionsrechtlichen Bestimmungen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.